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Neue Lockerungen in SH – Auswirkungen

Es fühlt sich schon fast ein wenig wie Normalität an, was da in der neuen Landesverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie für Schleswig-Holstein steht. Gelten soll sie ab dem 31. Mai 2021.

Allerdings wird sich wohl kaum jemand den kompletten Text durchlesen. Funk, Zeitung und Fernsehen berichten nur davon, dass „Alle Sportanlagen wieder öffnen dürfen“  und setzen ein unauffälliges kleines Sternchen hinten an den Satz dran. Da steht dann zum Beispiel: „unter Auflagen wie Testpflicht und Kapazitätsgrenzen“.

Das lesen vielleicht nicht alle. Und wundern sich dann, dass wir nicht ab sofort wieder „wie früher“ unsere Sportangebote anbieten. Stand doch so in der Zeitung? Nein, stand es nicht. Denn dieses kleine Sternchen und was es bedeutet, das hat es in sich – denn dort kommt die oben verlinkte Landesverordnung zum Tragen. Mit all ihren Einschränkungen. Denn Sport läuft auf keinen Fall wieder normal, auch ab dem 31. Mai nicht. Im Gegenteil.

Der KMTV muss jetzt erst einmal herausfinden, wieviele Menschen in welchem Sportangebot zulässig sind.

Wie wir mit dieser Testpflicht umgehen.

Vorher müssen wir uns überhaupt auch noch überlegen, wie wir mit den räumlichen Gegebenheiten all diese Auflagen überhaupt erfüllen können. 

An all diesen Dingen arbeiten wir bereits hinter den Kulissen mit Hochdruck. Wir hoffen, dass wir bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, wieviel wir für unsere Mitglieder unter den jeweils gegebenen Voraussetzungen möglich gemacht haben – und das tun wir auch weiter. Denn euch zum Sport zu bringen ist unser wichtigstes Anliegen.

Und nun?

Es wird deutlich, dass wir zum 31. Mai nicht „alles einfach aufmachen“ werden. Aber wir arbeiten daran, alles zeitnah so gut wie möglich umzusetzen. Wir hoffen, dass ihr uns da weiterhin vertraut und euch über unsere Kanäle (Website, Social Media, Trainer/Abteilung etc.) informiert.

Euer KMTV-Team