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Landesverordnung 23.08.2021 … das ist neu !

Laut Landesverordnung gilt ab Montag, den 23. August 2021, für den Indoorsport (inkl. der Kurse im Garten im Sportzentrum Schrevenpark) folgendes:

Personen ab 7 Jahren müssen:

· Geimpft (vollständiger Impfschutz 14 Tage nach letzter Impfung): Immunisierungsnachweis
                schriftlich/digital

· Genesen: Immunisierungsnachweis schriftlich/digital

· Getestet – PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

· Getestet – Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)

Ausnahme: Minderjährige Schüler/innen können eine Bescheinigung der Schule einreichen, in der nachgewiesen wird, dass sie in der Schule regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Wir sind verpflichtet, euren Status zu prüfen. Bitte haltet euren Nachweis bereit.

Weiterhin gilt für alle Personen ab 6 Jahren in den öffentlichen Bereichen unserer Sportzentren die Maskenpflicht!

Euer KMTV-Team