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Ab 3. März: 3G im Sport

Liebe Mitglieder!

Laut neuer Landesverordnung gilt ab dem 3. März 2022 zum Indoorsport im KMTV die 3G-Regelung.

3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet.

Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen zum Sport kommen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können.

Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. Der vorgelegte Test darf maximal 24h (Antigen) bzw. 48h (PCR) alt sein.

Ausnahmen gelten für folgende Personen:
frisch genesen (Erkrankung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen)
Kinder unter 7 Jahren
Schüler*innen. Diese unterliegen der regelmäßigen Testpflicht an den Schulen. Die Bescheinigung muss vorgezeigt werden
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen lediglich einen Testnachweis
Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hier muss ein Nachweis erbracht werden + ein negatives Testergebnis

Wir sind verpflichtet, eure Nachweise zu jedem Training zu prüfen. Bitte haltet alle Infos für uns direkt beim Einchecken bereit.

Vielen Dank für eure Mitarbeit.
Euer KMTV-Team