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2G Regel gem. der neuen Landesverordnung ab 22.11.21

2G im Sport

Lieber Mitglieder,

aufgrund der neuen Landesverordnung ab 22.11.2021 gilt im Indoor-Sport das Prinzip 2 G. Das bedeutet, dass in den KMTV-Sportzentren und in allen Sporthallen die Teilnahme am Indoor-Sport nur noch für Geimpfte und Genesene möglich ist.

Alle Teilnehmenden ab 18 Jahren müssen einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Nur dann ist eine Teilnahme am Sport in Innenräumen möglich. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses reicht nicht mehr aus.

Dieser Nachweis muss jedes Mal mitgeführt werden!

Für die Kinder bis zur Einschulung ändert sich nichts, sie brauchen keinen Nachweis für die Teilnahme am Sport vorlegen. Schulkinder müssen den Nachweis der regelmäßigen Testung an den Schulen mit sich führen. Ein Schülerausweis reicht nicht als Nachweis aus und ersetzt nicht die Bescheinigung der Schule.

Für den Außensport haben sich in der aktuellen Landesverordnung keine Änderungen ergeben: Hier gilt weiterhin die bekannte 3G-Regelung.

Bitte habt also Verständnis, dass beim Indoor-Sport wieder verstärkt kontrolliert werden muss und führt bitte immer euren entsprechenden Nachweis bei euch!

Einen wichtigen Hinweis wollen wir ebenfalls noch an dieser Stelle tun. Wir gehen davon aus, dass das Ordnungsamt entsprechende Kontrollen vornimmt. Bei Zuwiderhandlung können Geldstrafen für die Teilnehmenden ohne Nachweis und das verantwortliche Personal ausgesprochen werden. Zudem gefährdet eine Zuwiderhandlung den gesamten Sportbetrieb, da auch die Schließung der betroffenen Gruppen angeordnet werden kann.

Lasst uns gemeinsam diesen Schritt gehen. Wir danken, für euer Verständnis.

Euer KMTV-Vorstand